Tempo 30 in Wieseck
Antrag der BUF in der 5. Sitzung am 08.12.2016

Der Magistrat wird aufgefordert, die von der Verwaltung vorgeschlagene(n) Tempo-30-Zone(n) in Wieseck umzusetzen.
Hierbei gilt Folgendes:
- Prinzipiell sollen in ganz Wieseck ohne Ausnahmen Tempo-30-Zonen eingerichtet werden
- *) wenn Straßen als Vorfahrtstraßen zu belassen sind, dann schließen sich die Tempo-30-Zonen jeweils an diese wieder an!
- *) wenn Straßen als Vorfahrtstraßen zu belassen sind, dann schließen sich die Tempo-30-Zonen jeweils an diese wieder an!
- Daneben sind Ausnahmen „einzurichten“, die sich auf die folgenden Straßen beziehen:
- Die Gießener Straße ist als Vorfahrtsstraße zu belassen *.
- Sollte sich in der „vorderen Gießener Straße keine komplette Tempo-30-Zone verkehrsrechtlich durchsetzen lassen, so ist diese spätestens ab/vor dem Kindergarten „Rote Schule“ bis zum Ende (Poart) anzuordnen!
- Die Alten-Busecker Straße ist als Vorfahrtsstraße zu belassen *.
- Die Grabenstraße ist als Vorfahrtstraße zu belassen *.
- Die Kornblumenstraße ist trotz Buslinie „zu integrieren“, da hier die Geschwindigkeit des Busses durch 2 Haltestellen (Steinkreuz, Alte Schulstraße) nicht sehr hoch ist und rechts-vor-links zumutbar ist.
- Auch der Lichtenauer Weg ist trotz Buslinie nicht auszunehmen, da es dabei für den Bus nicht zu weiteren Behinderungen kommt.
- Natürlich ist die Marburger Straße als überörtliche Straße auszunehmen *!
An diese schließen sich beidseitig Tempo-30-Zonen an.
ERGEBNIS
Herr Kress, BUF, verliest Antragstext und Begründung.
An der Aussprache beteiligen sich die Ortsbeiratsmitglieder Kress, Bellof und Oswald.
Herr Bellof schlägt vor, dass sich die Fraktionen treffen, um eine Antrag zu erarbeiten. Es solle nach der Bürgerbeteiligungssatzung verfahren werden.
In einer Bürgerversammlung solle der Magistrat die verkehrsberuhigenden Maßnahmen den Bürgern vorstellen.
Herr Oswald vertritt die Auffassung, zu einer Bürgerversammlung sollte quartiersbezogen eingeladen werden. Es mache keinen Sinn, alle Wiesecker Bürger zu einer einzigen Veranstaltung einzuladen.
Beratungsergebnis: Zurückgestellt
