Gießener Straße: Tagsüber Tempo 30 – nachts Enthaltung: Ortsbeirat lehnt ganztägigen Lärmschutz ab

Der Ortsbeirat Wieseck hat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag der Bürgerliste für Umweltschutz und Frieden (BUF) auf ganztägiges Tempo 30 auf der Gießener Straße zwischen Altenburger Straße und Wiesecker Weg abgelehnt.

Das Ergebnis ist für die BUF besonders enttäuschend und politisch und inhaltlich schwer nachvollziehbar.

Bereits 2022 hatte der Ortsbeirat mehrheitlich Tempo 30 auf der Gießener Straße aus Gründen des Lärmschutzes gefordert. Der Beschluss wurde bis heute – mehr als vier Jahre später – weder umgesetzt noch beantwortet.

Seit kurzem gilt auf der Gießener Straße und der Alten-Busecker Straße bereits Tempo 30 von 7 bis 17 Uhr. Die BUF begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich. Für den Lärmschutz greift sie jedoch zu kurz: Das vom Magistrat selbst beauftragte Lärmschutzgutachten aus dem Jahr 2025 bestätigt eine erhebliche Lärmminderung durch Tempo 30 gerade auch in der Nacht.

Umso enttäuschender ist es, dass sich SPD und CDU bei der jetzigen Abstimmung enthielten – nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Die Freien Wähler stimmten gegen den Antrag, lediglich die BUF stimmte dafür. Damit wurde der Antrag abgelehnt.

„Wir haben 2022 den Lärmschutz beantragt. Mehr als vier Jahre später liegt ein Gutachten vor, das die erhebliche Belastung bestätigt und eine deutliche Wirkung der Reduzierung auf Tempo 30 nachweist. Inzwischen gibt es sogar tagsüber bereits Tempo 30. Dass dieser Antrag – zum Wohle der Wiesecker Bürger – keine Mehrheit findet, hätten wir niemals erwartet“, kritisiert Norbert Kress von der BUF.

Für die BUF ist nicht nachvollziehbar, warum Tempo 30 tagsüber als sinnvoll angesehen wird, der Lärmschutz aber ausgerechnet nachts keine Rolle mehr spielen soll. Der Lärm hält sich schließlich nicht an die Uhrzeit 17 Uhr.

Die BUF wird sich deshalb weiter konsequent für ganztägiges Tempo 30 auf der Gießener Straße einsetzen.

Tempo 30 in der Gießener Straße: 4 Jahre Warten auf Antworten

Bereits 2022 wurde im Ortsbeirat Wieseck beantragt, in der Gießener Straße aus Lärmschutzgründen Tempo 30 anzuordnen. Grundlage waren die Daten der hessischen Lärmkartierung, die dort Lärmbelastungen von bis zu 75 dB ausweisen.

Vier Jahre später wird nun erklärt, dass eine entsprechende Anordnung derzeit rechtlich nicht möglich sei. Als Gründe werden die Bedeutung der Straße für den Verkehr sowie die Ergebnisse eines Lärmschutzgutachtens genannt.

Gerade diese Begründung wirft jedoch zahlreiche Fragen auf. Bis heute liegen weder öffentlich nachvollziehbare Verkehrszahlen noch die Ergebnisse des genannten Gutachtens vor. Wiederholt wurde gefordert, den tatsächlichen Anteil des Durchgangsverkehrs in der Gießener Straße zu ermitteln. Eine umfassende Verkehrszählung wurde bislang nicht bekannt.

Ebenso stellt sich die Frage, welche Funktion die Gießener Straße heute überhaupt erfüllen soll? Mit Marburger Straße und Gießener Ring stehen leistungsfähige Verkehrsachsen zur Verfügung, die den überörtlichen Verkehr aufnehmen sollen. Dennoch wird weiterhin argumentiert, die Gießener Straße müsse aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung ausgenommen bleiben.

Wir erwarten deshalb Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Verkehrsdaten liegen der Stadt für die Gießener Straße vor?
  • Wie hoch ist der Anteil des Durchgangsverkehrs?
  • Wann wurde das Lärmschutzgutachten erstellt und welche Ergebnisse enthält es?
  • Warum reichen die festgestellten Lärmbelastungen nicht aus, um Tempo 30 anzuordnen?
  • Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung?

Die Stadt Gießen fordert gemeinsam mit vielen anderen Kommunen mehr Entscheidungsspielräume für Tempo 30. Dann sollte sie vor Ort auch erkennbar alles daransetzen, die bestehenden Möglichkeiten konsequent zu nutzen!

Gerade von einem grünen Verkehrsdezernenten erwarten viele Bürgerinnen und Bürger, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30 sorgfältig geprüft und ausgeschöpft werden. Dazu gehören Transparenz, nachvollziehbare Daten und eine offene Kommunikation gegenüber Ortsbeirat und Öffentlichkeit.

Vier Jahre nach dem ersten Antrag sind wesentliche Fragen noch immer unbeantwortet. Das sollte sich endlich ändern!

BUF Wieseck fordert Transparenz und Bürgerbeteiligung bei Plänen zum TSG-Sportgelände

Anfang Januar wurden die Mitglieder des Ortsbeirats Wieseck vom Sportvorstand der TSG darüber informiert, dass der vereinseigene Rasenplatz für den erneuten Aufstieg der TSG-Jugend in die Bundesliga nicht den Anforderungen des DFB entspricht. Die Heimspiele müssen daher künftig im Waldstadion ausgetragen werden.

Gleichzeitig wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass für das TSG-Gelände bereits weitreichende Planungen bestehen. Demnach habe das Liegenschaftsamt angrenzende Gärten zum Kauf angeboten, zudem solle der bestehende Bolzplatz verkleinert werden, da dieser mit einer Tiefe von 35 Metern „etwas zu groß“ sei.

Am 11. Mai 2023 war einer Bildunterschrift in der Presse zu entnehmen, dass die TSG Wieseck ihr vereinseigenes Sportgelände „fit für die Zukunft“ machen wolle. Vorgesehen seien unter anderem die Verlegung des bestehenden Rasenplatzes sowie der Bau eines zusätzlichen Kunstrasenplatzes.

In der Ortsbeiratssitzung am 22. Januar nahm die Diskussion weiter an Fahrt auf. Dabei war sogar von einem „echten Stadion“ die Rede. Aus Sicht der BUF wirft dies erhebliche Fragen auf.

„Viele dieser Überlegungen scheinen bereits sehr konkret zu sein, ohne dass der Ortsbeirat oder die Bürgerschaft bislang umfassend informiert oder beteiligt wurden“, erklärt Norbert Kress, Mitglied des Ortsbeirats für die BUF.

Das TSG-Gelände liegt unmittelbar im Bereich des Bürgerhauses. Dieses muss bei allen Planungen Vorrang haben. Schon heute sind parallele Veranstaltungen im Bürgerhaus und Fußballspiele aufgrund der Verkehrs- und Parksituation nicht möglich. Der Bolzplatz ist zudem ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in Wieseck und muss im Bereich des Festplatzes erhalten bleiben.

Unklar ist außerdem, wie Verein und Magistrat die künftige Verkehrs- und Parksituation lösen wollen. Der Verkehr kann derzeit ausschließlich über die Philosophenstraße abgewickelt werden. Auch die Zufahrt zum Festplatz wirft Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche bauliche Veränderungen (Verbreiterung) zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner im nördlichen Bereich.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt plant, 3,4 Millionen Euro der insgesamt 6,2 Millionen Euro umfassenden Investitionssumme in das Waldstadion zu investieren, um dieses künftig allen Vereinen zur Verfügung zu stellen, stellt sich für die BUF die Frage nach der Notwendigkeit weiterer großflächiger Maßnahmen am TSG-Gelände.

„Wenn das Waldstadion allen Vereinen offenstehen soll, müssen wir sehr genau abwägen, ob zusätzliche Eingriffe in Wieseck wirklich erforderlich und vermittelbar sind“, so Kress weiter.

Die BUF fordert daher in der kommenden Legislaturperiode die Durchführung einer Bürgerversammlung, um die Planungen transparent darzustellen und die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Magistrat erlaubt offensichtlich Räumung der Grundstücke zur Erweiterung des Sportplatzes - am Ortsbeirat vorbei!?

BUF kritisiert unrealistische Verkehrsannahmen und fordert verbindliche Regelungen für das Plangebiet Teichweg

In einer Antwort des Magistrats auf eine Anfrage zum künftigen Verkehrsaufkommen im Gebiet Teichweg teilt dieser mit, dass sich dort voraussichtlich der Landkreis Gießen mit rund 3.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ansiedeln möchte. Für das übrige Plangebiet werden weitere etwa 1.000 Fahrten prognostiziert. Gleichzeitig geht der Magistrat – unter Verweis auf eine dem Ortsbeirat bislang nicht vorliegende Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2023 – davon aus, dass kein zusätzlicher Verkehr durch den Ortskern von Wieseck führen werde.

Aus Sicht der BUF sind diese Annahmen nicht nachvollziehbar. Besonders kritisch bewertet die BUF die Umwidmung eines bislang als reines Gewerbegebiet ausgewiesenen Areals – von denen es in Gießen nur wenige gibt – in ein Mischgebiet mit Wohnbebauung. Dies verdeutliche den erheblichen Einfluss des Investors auf die städtische Planung.

Norbert Kress, Spitzenkandidat der BUF für die Ortsbeiratswahl, nimmt hierzu deutlich Stellung:
„Wer sich das Plangebiet genau anschaut, erkennt schnell, dass das ehemalige Elly-Lilly-Gelände deutlich größer ist als das frühere Brauereigelände. Realistisch ist daher nicht von 3.000, sondern eher von 7.000 bis 8.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag auszugehen.“

Unklar bleibt aus Sicht der BUF zudem, wie die im Raum stehende „neue Direktzufahrt aus dem Plangebiet zur Marburger Straße in Richtung Innenstadt beziehungsweise Autobahnanschlussstelle Wieseck“ konkret aussehen soll und welche Auswirkungen diese auf den umliegenden Verkehr haben wird.

Die BUF kritisiert außerdem, dass der Bebauungsplan bislang keine verbindlichen Regelungen enthält, um den vom Ortsbeirat befürchteten – vom Magistrat jedoch nicht erwarteten – erheblichen Zusatzverkehr aus dem Ortskern von Wieseck herauszuhalten.

Die BUF fordert den Magistrat daher nachdrücklich auf, die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2023 umgehend offenzulegen.

Zudem müsse im Zuge des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag mit den Investoren abgeschlossen werden. Ziel muss es sein, „sicherzustellen, dass der motorisierte Zu- und Abgangsverkehr des Baugebietes ausschließlich über die im Bebauungsplan festgesetzten Hauptverkehrsstraßen erfolgt und eine Verkehrsbelastung des angrenzenden Ortsgebietes ausgeschlossen wird“.